Sie suchen Hilfe?
Das sind die nächsten Schritte.
 

1. Erstgespräch

Bei diesem ersten Gespräch erzählen Sie mir von Ihrem Kind und seinen Schwierigkeiten.
Ich berate Sie über Möglichkeiten der Diagnostik und Behandlung.

Das Gespräch unterliegt der Schweigepflicht, ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Einen Termin erhalten Sie hier.

2. Antrag auf Kostenübernahme

Wenn Ihr Kind Hilfe benötigt, stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme.
In der Regel ist die heilpädagogische Behandlung für die Familien kostenfrei.

3. Diagnostik

Grundlage der heilpädagogischen Arbeit ist die eingehende Anamnese und Diagnostik. 
Sie berücksichtigt das soziale Umfeld des Kindes, insbesondere die Familie, aber auch
die Sichtweise von LehrerInnen, ErzieherInnen, ÄrztInnen, TherapeutInnen und sozialen
Diensten. Die Diagnose stützt sich auf Gespräche, die genaue Beobachtung des Kindes
sowie spezielle Testverfahren.

4. Behandlungsplan

Der Behandlungsplan beschreibt die individuellen Schwerpunkte und Ziele der Förderung
für Ihr Kind.

5. Ablauf der Behandlung

In der Regel vereinbaren wir wöchentliche Einzelsitzungen über einen Zeitraum von sechs
bis zwölf Monaten. Bei Bedarf kann die Therapie auch in Kleingruppen, zuhause oder im
Kindergarten stattfinden.

Vertrauen ist die Basis des Therapieerfolgs. Deshalb geht es in den ersten Sitzungen auch
darum, eine positive Beziehung zum Kind aufzubauen, einander kennenzulernen.
Beratungsgespräche mit Eltern und anderen nahen Bezugspersonen begleiten und unterstützen
die Behandlung.

Da Kinder mit Entwicklungsproblemen häufig in der Gruppe auffallen und "anecken", berate ich
auch die zuständigen Fachkräfte in Kindergarten, Hort und Schule. Mit Blick auf die Möglichkeiten
und Grenzen des Kindes suchen wir gemeinsam nach Entlastungsmöglichkeiten für alle Beteiligten.
Gleichzeitig fördern wir die wichtige Integration des Kindes in die Gruppe der Gleichaltrigen.

Eine intensive Zusammenarbeit erreicht häufig, dass auch Kinder mit Problemen weiter ihren
Kindergarten oder ihre Schule und den Hort besuchen können.