Finanzierung

Heilpädagogische Behandlungen sind für die Familien in der Regel kostenlos.
Wenn Ihr Kind Hilfe benötigt, stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme beim Bezirk Oberbayern
(Vorschulkinder) oder beim zuständigen Jugendamt (Schulkinder). Meist ist auch ein ärztliches Attest
oder Gutachten erforderlich.

Antragsformulare für den Bezirk können Sie hier herunterladen.